Institut für Frühpädagogik

Herzlich willkommen zum Institut für Frühpädagogik.

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Forschungsziele

Das "Institut für Frühpädagogik" der DIPLOMA HOCHSCHULE ist lokal in Hamburg angesiedelt. Die Schwerpunkte der Forschungsstelle liegen im Bereich von Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement sowie auf dem Gebiet der Professionalisierung von Fach- und Leitungskräften in frühkindlichen Bildungseinrichtungen und Institutionen. Doch auch das praktische Wissen und Können unserer Studierenden aus dem Feld der frühkindlichen Bildung bietet diverse Ansätze für kleinere und größere Forschungsvorhaben.  Mit einem wissenschaftlich fundierten forschenden Habitus kann mit Unterstützung des "Instituts für Frühpädagogik" das Praxisfeld erforscht werden. Das wachsende Feld der institutionellen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern wirft viele Forschungsfragen auf, die bislang in der wissenschaftlichen Forschung noch nicht berücksichtigt worden sind. Durch die gute Verzahnung von Praxis (durch die Studierenden) und Theorie (der Lehrenden der DIPLOMA Hochschule) steht eine praxisrelevante anwendungsorientierte Forschung im Mittelpunkt. Dafür steht das "Institut für Frühpädagogik" mit seinem großen Netzwerk von Studierenden, die im Bereich der frühkindlichen Bildung berufstätig sind, als Ansprechpartner und Initiator von Forschungsvorhaben zur Verfügung.

Forschungsprojekt am Institut für Frühpädagogik 

GESCHAFFT: Evaluierung der 100 Tage Praxis der Bachelor-Studiengänge „Frühpädagogik – Leitung und Management in der frühkindlichen Bildung“, „Kindheitspädagogik“ sowie „Soziale Arbeit“

Das Forschungsprojekt wurde aufgrund einer Anforderung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst initiiert. Es basierte auf dem Hessischen Sozialberufeanerkennungsgesetz § 9 SozAnerkG HE (Übergangsbestimmungen, Erprobungsklausel). Der §9 Absatz 2, Satz 3 der Erprobungsklausel besagt Folgendes:

„Zur Erprobung neuer Modelle der Verbindung von Berufspraxis und Studium können die Hochschulen eine von § 2 Abs. 2 Nr. 1 eine abweichende Dauer einer studienintegrierenden Praxisphase vorsehen. In diesem Fall muss die Praxisphase einer mindestens 100-tägigen Vollzeittätigkeit entsprechen. Die Erprobung bedarf der Genehmigung des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums und ist nach fünfjähriger Laufzeit unter Beteiligung externer Sachverständiger zu evaluieren“.

Hintergrund zur Entstehung dieser Erprobungsklausel:

Studierende der Sozialen Arbeit hatten im Anschluss an ihr Studium ein fachlich begleitetes Berufspraktikum (12 Monate in Vollzeit) zu absolvieren, um die Staatliche Anerkennung zu erlangen. Dies diente der Vertiefung und Festigung einer fachlichen kompetenten Verantwortungsübernahme. Darüber hinaus sollte das im Studium erworbene Wissen reflektiert und in die Praxis integriert werden. Dies geschah mit der Begleitung und kontinuierlicher Rücksprache durch eine Praxisanleitung.

In ganz Deutschland entstanden seit 2004 neue Studiengänge der Früh- und Kindheitspädagogik. Durch den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 2011, wurde die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ für die Absolvent:innen kindheitspädagogischer Bachelorstudiengänge eingeführt. Diese Studiengänge waren von Beginn an überwiegend mit einer studienintegrierten Praxisphase von 100 Tagen (Vollzeitäquivalent) vorgesehen worden. In der Folge wurden dann deutschlandweit in den Studiengängen der Sozialen Arbeit ebenfalls 100-tägige studiengangsintegrierte Praxisphasen eingeführt.

Die DIPLOMA Hochschule ist eine hessische Hochschule und unterliegt demzufolge hessischem Hochschulrecht. Noch unterliegen die Studiengänge aller hessischen Hochschulen und Universitäten der oben genannten Erprobungsklausel.

Der Gesetzgeber fordert eine Evaluation, bei der nachgewiesen soll, dass mit der 100-tägigen Praxis die Studierenden identische Kompetenzen und Qualifikationsziele erreichen, wie dies mit dem einjährigen Berufsanerkennungsjahr der Fall wäre, damit bei positiver Evaluation der Gesetzgeber diese Studiengänge, wo die staatlichen Anerkennung vorgesehen ist, diese Studienmodelle dauerhaft genehmigen und entsprechend gesetzlich verankern kann. Dies gilt für die Studiengänge Kindheitspädagogik, der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik gleichermaßen.

Vorgabe HMWK und Gesetzgeber

Diese Evaluierung soll laut Ministerium und SozAnerkG nach fünfjähriger Laufzeit des jeweiligen Studiengangs realisiert werden.

Teilnehmende der Projektgruppe für das Forschungsvorhaben Praxisphase

Für dieses Projekt hatte sich eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden der DIPLOMA Hochschule gegründet. Projektleitung: Prof.in Dr.in Sabine Skalla und Dr.in Ulrike Schwarz, weitere Mitarbeitende: Prof.in Dr.in Sandra Reinhardt, Prof. Dr. Thilo Deckersbach, Sanja Grabbe-Kapischke und Dr.in Sabine Zohry. Vorarbeiten für dieses Forschungsprojekt im Rahmen ihrer Bachelor-Thesen erfolgten durch Julia Coolhaas, Sandra Herzenberger und Sylvia Vahl.

Externer Gutachter/Sachverständiger

Prof. Dr. Peter Cloos von der Stiftung Universität Hildesheim konnte als externer Sachverständiger und Berater des Projekts gewonnen werden.

Stand des Forschungsprojektes

Das Forschungsprojekt konnte nun abgeschlossen werden und es ist der Projektgruppe gelungen, einerseits die gesetzlichen Anforderungen für das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst umzusetzen und andererseits ertragreiche Ergebnisse für die DIPLOMA Hochschule und Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Bachelor-Studiengänge der Früh- und Kindheitspädagogik sowie der Sozialen Arbeit zu erzielen.

Das Forschungsvorhaben wurde mit einem Mixed-Methods-Ansatz, der verschiedene Akteur:innen mit einbezog, umgesetzt.

Die Perspektiven der Studierenden in der Praxisphase wurden mittels einer schriftlichen Befragung analysiert. Hier wurde eine Vollerhebung durchgeführt. Darüber hinaus wurden die Praxisberichte der Studierenden qualitativ in einer Dokumentenanalyse bearbeitet und analysiert.

Der dritte Zugang beinhaltete Expert:innen-Interviews mit Praxisanleitungen. Dafür wurden Anleitungen aus der Fachpraxis ausgewählt, die sich für ein Interview bereit erklärten.

Das Forschungsvorhaben dauerte etwas mehr als zwei Jahre und beinhaltete folgende Schritte: Instrumentenentwicklung, Pretest, Erhebung, Auswertung und Berichtdarlegung. Der finale Bericht wurde im September 2022 dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst übermittelt. Zu diesem Forschungsbericht ist zusätzlich eine Peer Review Publikation in der Zeitschrift Perspektiven der empirischen Kinder- und Jugendforschung, Ausgabe 1/2023 Jahrgang 9 (1) veröffentlicht worden: Perspektiven 1_2023-final.pdf (fel-verlag.de)

Nutzung folgender Instrumente für die Auswertung

Für die qualitativen inhaltliche Daten-, Text- und Audioanalysen wurde das computergestützte Programm MAXQDA verwendet und die quantitative Studierendenerhebung wurde mit SPSS ausgewertet.

Einbindung von Studierenden in das Forschungsprojekt

Sehr erfreulich war, dass Studierende im Rahmen ihrer Bachelor-Thesen einbezogen werden konnten und wertvolle Vorarbeiten leisteten.

E-Mail-Kontakt: Prof'in. Dr'in. Sabine Skalla