Der Beitrag behandelt die Anwendung von Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung als Mittel der Glaubhaftmachung bei Diskriminierungsverfahren gem. § 22 AGG. Durch eine Analyse der tatsächlichen Zusammensetzung von Belegschaft und Führungskräften eines Unternehmens kann versteckte Diskriminierung nachgewiesen werden.
Zitiervorschlag: Alenfelder, Klaus Michael (2010), Statistik als Mittel der Glaubhaftmachung, Zeitschrift für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht, S. 8 -21